Ist- oder Sollversteuerung?

Papierkram verwendet ausschließlich die Ist-Versteuerung. Dabei fließen Rechnungen und Belege nicht nach dem Rechnungs- oder Belegdatum in die EÜR und die UStVA, sondern erst, wenn sie bezahlt wurden. Das Bezahldatum ist also bei der Buchhaltung mit Papierkram ausschlaggebend dafür, zu welchem Zeitpunkt eine Rechnung oder ein Beleg in die Steuerberichte einfließt. Eine unbezahlte Rechnung und ein unbezahlter Beleg werden nicht in der EÜR und der UStVA berücksichtigt. Die Ist-Versteuerung kann formlos beim Finanzamt beantragt werden und empfiehlt sich für Selbstständige und kleine Unternehmen.

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